WEG ohne Versammlung: das Corona-Notstandsgesetz im Rückblick | #006
Episode von Irgendwas mit Immobilien – Podcast für Investoren, Eigentümer und Käufer von Christian Gottschling · 29. März 2020 · 10 min
Was passiert mit deiner Eigentümergemeinschaft, wenn keine Versammlung stattfinden darf? Kein Beschluss heißt oft: kein Geld und im schlimmsten Fall kein Verwalter. Ich erkläre dir, wie eine WEG trotzdem handlungsfähig bleibt.
Hinweis: Die Folge entstand in den ersten Wochen der Corona-Pandemie. Zahlen und Regeln von damals gelten heute nicht mehr, die Denkweise schon.
Sonderregeln und Dauertipps
Verwalter bleibt im Amt: Die Sonderregel damals lautete, dass der zuletzt bestellte Verwalter im Amt bleibt, bis er abberufen oder ein neuer bestellt wird.
Wirtschaftsplan gilt weiter: Der zuletzt beschlossene Plan lief fort, bis ein neuer beschlossen war. Wichtig, denn aus dem Wirtschaftsplan ergibt sich deine Zahlungspflicht.
Mein Dauertipp: Lass den Wirtschaftsplan immer mit Fortgeltung beschließen. Dann ist die Gemeinschaft auch ohne neue Versammlung zahlungsfähig.
Notmaßnahmen sind möglich: Bei dringenden Schäden am Gemeinschaftseigentum darf der Verwalter auch ohne Beschluss handeln.
Die Praxislösung: Alle Eigentümer besprechen die Tagesordnung per Zoom. Danach gibt jeder dem Verwalter eine Vollmacht mit klarer Weisung für jeden Punkt.
Die Grenze
Die Vollmacht-Lösung klappt nur, solange alle mitmachen. Verweigert ein Eigentümer die Vollmacht, geht es so nicht.
Rechtslage kann sich geändert haben – lass deinen Fall prüfen. Diese Folge ist keine Rechtsberatung.
Für wen
Für dich, wenn dir eine Eigentumswohnung gehört oder du im Verwaltungsbeirat sitzt.
Fazit
Eine WEG bleibt handlungsfähig, wenn Wirtschaftsplan und Verwalterbestellung klug beschlossen sind. Die Sonderregeln sind Geschichte, das Prinzip nicht.
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