Schönheitsreparaturen: was Vermieter nach dem BGH wissen müssen | #017
Episode von Irgendwas mit Immobilien – Podcast für Investoren, Eigentümer und Käufer von Christian Gottschling · 27. August 2020 · 23 min
Dein Mieter zieht aus und will, dass du die Wohnung streichst? Bei Schönheitsreparaturen hat der Bundesgerichtshof die Regeln mehrfach verschoben. Ich erkläre dir, was die Urteile bedeuten und wie du dich als Vermieter sauber absicherst.
Das musst du wissen
Starre Fristen wie „Küche alle drei Jahre, Wohnzimmer alle fünf“ hat der BGH gekippt. Damit waren auf einen Schlag die Klauseln in sehr vielen Mietverträgen unwirksam.
Ist eine Klausel unwirksam, gilt das Gesetz. Dann ist grundsätzlich der Vermieter für die Renovierung zuständig.
Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben und hat sich ihr Zustand deutlich verschlechtert, kann der Mieter eine Renovierung verlangen. Die Kosten teilen sich dann beide, meist halbe-halbe.
Dein bester Schutz ist die Übergabe: Protokoll mit Mängeln, Zählerständen und Datum. Dazu Fotos und ein Video-Rundgang durch jeden Raum.
Ich ergänze im Mietvertrag unter „Sonstiges“ eine kurze, handschriftliche Vereinbarung zu Anstrich und Schönheitsreparaturen. Wie sie lautet, hörst du in der Folge.
Wichtig zu wissen
Diese Vereinbarung hat vor zwei Amtsgerichten gehalten. Eine Garantie für die Zukunft ist das nicht. Das ist keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich geändert haben – lass deinen Fall prüfen.
Für wen
Für Vermieter, besonders für Einsteiger mit einer geerbten oder ersten vermieteten Wohnung.
Fazit
Dokumentiere den Zustand bei der Übergabe möglichst genau. Und such deine Mieter sorgfältig aus. Dann brauchst du die Verträge im Idealfall nie.
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