035 Staffel Personalmarketing Podcast Teil 1 - Über Nacht berühmt und am Montag im Büro
Episode von Faust und Taube – Konflikte im Team lösen als Führungskraft von Angelo Brandl | Mediator, Coach und Trainer · 21. Oktober 2026 · 11 min
Sonntag, sieben Uhr zwölf. Ein Handy vibriert. Und vibriert. Und hört nicht mehr auf. Über Nacht ist alles anders.
In dieser Folge geht es um eine Frage, die fast jeder irgendwann stellt. Leise. Vielleicht auch du.
Du erfährst, warum Erfolg mehr Unterschriften braucht als Talent. Warum ein Ja manchmal erst durch drei Hände muss. Und warum die beste Erlaubnis eine Grenze enthält.
Am Ende unterschreiben drei Menschen. Profi wird ein anderer.
Dieser Podcast ist keine Rechtsberatung. Bitte erfragt die aktuelle Rechtslage bei einer spezialisierten Fachanwälten.
Drei Reflexionsfragen für Dich:
Weißt du, was in deinen Verträgen zu Nebentätigkeiten steht?
Wann wird ein Hobby zur Arbeit, und wer merkt es zuerst?
Wie reagierst du, wenn jemand aus deinem Team plötzlich berühmt wird?
Drei Goldnuggets
1. Ein Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt, aber selten ganz ohne Genehmigung. Die Berufsfreiheit schützt das Recht auf eine Tätigkeit nebenher, ein pauschales Verbot gibt es nicht. Viele Verträge verlangen aber, dass man eine bezahlte Nebentätigkeit vorher anzeigt und genehmigen lässt. Der Arbeitgeber muss sie genehmigen, wenn keine berechtigten Interessen dagegen sprechen.
2. Drei Interessen entscheiden, und Freizeit bleibt Privatsache. Es zählen die Arbeitszeit, bei der Haupt- und Nebenjob zusammengerechnet werden und für Jugendliche strengere Regeln gelten, außerdem die Leistungsfähigkeit und der Ruf des Hauses. Ein Hobby ohne Verdienst und ein Ehrenamt gehen den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an. Einsatzfähig muss man trotzdem bleiben, und wer krankgeschrieben ist, darf die Genesung nicht gefährden.
3. Das beste Ja hat eine klare Grenze. Judith genehmigt den Kanal unter einer Bedingung: Privates und Betriebliches bleiben sauber getrennt, und wenn die Ausbildung leidet, wird neu gesprochen. Wer andere zeigt, braucht ihre Zustimmung. Bei Minderjährigen müssen die Eltern jeder Kooperation zustimmen, und für ein eigenes Geschäft braucht es zusätzlich eine Genehmigung vom Familiengericht.
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