#27 Haus gekauft – und jetzt? Förderdschungel aus der Praxis (Teil 1)

Episode von Problem.Immobilien von Sascha Oertel · 21. Oktober 2026 · 24 min

In Folge 26 hat uns Dr. Susanne Händel durch die Logik von KfW und BAFA geführt. Jetzt wird es praktisch: Bausachverständiger und Energieberater Marcel Fries aus Wuppertal-Ronsdorf ist wieder zu Gast. Sascha schlüpft in die Rolle eines Käufers, der ein Einfamilienhaus aus den 70ern gekauft hat – Ölheizung, Fenster und Dach aus den 80ern, keine Kaufberatung.

Was muss er jetzt tun, was darf er, und welche Fördertöpfe passen dazu?

Sie sprechen über:

✅ Was nach dem Kauf Pflicht ist – und was nicht: Heizungsleitungen, oberste Geschossdecke, Kellerdecke

✅ Warum Marcel jede Energieberatung vor Ort macht und nicht aus der Ferne

✅ BAFA-Einzelmaßnahme: förderfähige Kosten pro Wohneinheit und warum nur eine Maßnahme pro Jahr geht

✅ Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP): höhere Förderung, 15 Jahre gültig, ein Kann und kein Muss

✅ Die Maklerfrage: Welche Sanierung zahlt sich beim Verkauf und bei der Bank wirklich aus?

✅ Wärmepumpe über die KfW – und warum eine zu große Wärmepumpe genauso schlecht ist wie eine zu kleine

⚠️ Aufgenommen vor der BEG-Reform vom 21.07.2026. Die aktuellen Fördersätze stehen unten im Förder-Update.

👉 Nächste Folge: Teil 2 – U-Werte, Einblasdämmung und warum Styropor nicht aufs Fachwerkhaus gehört

👉 Grundlagen dazu: Folge 26 mit Dr. Susanne Händel

🎙️ Gast: Marcel Fries | Bausachverständiger (DEKRA-zertifiziert) & Energieberater | Wuppertal-Ronsdorf

🏠 Host: Sascha Oertel | Problem.Immobilien

📍 Wuppertal

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Förder-Update (Stand Oktober 2026)

Diese Folge wurde vor der BEG-Reform aufgenommen, die am 21.07.2026 in Kraft getreten ist. Die Prinzipien aus dem Gespräch gelten weiter. Einige Fördersätze und Höchstbeträge haben sich aber geändert. Der aktuelle Stand:

Gebäudehülle (BAFA): weiterhin 15 % Zuschuss, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 60.000 €. Neu: Der iSFP-Bonus von 5 % gilt nur noch für den Teil der Kosten über 30.000 €. Beispiel: 60.000 € Fenster und Fassade bringen heute 10.500 € statt 12.000 € Zuschuss.

Mehrfamilienhaus (Hülle): 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten Einheit. Mit iSFP verdoppeln sich die Beträge.

Heizung (KfW): 30 % Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 % für selbstnutzende Eigentümer. Der Bonus sinkt am 01.02.2027 auf 12 % und danach halbjährlich weiter, ab 01.08.2028 entfällt er. Der frühere 5-%-Effizienzbonus (z. B. natürliches Kältemittel) ist weggefallen.

Heizung – förderfähige Kosten: 28.000 € für die erste Wohneinheit (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten Einheit. Einkommensbonus gestaffelt von 10 bis 40 %, Höchstfördersatz 70 % (bei sehr niedrigem Einkommen 80 %).

Steuerbonus §35c EStG: 20 % von höchstens 200.000 € Kosten, also bis zu 40.000 € Steuerermäßigung, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %). Nur für selbstgenutztes Wohneigentum und nicht zusätzlich zur BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme.

Unverändert wichtig: Erst den Antrag stellen, dann beauftragen. Verträge vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, keine Anzahlung.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 21.10.2026. Fördersätze ändern sich regelmäßig – vor dem Antrag mit einem Energieberater vor Ort prüfen.

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