Tückisches Geschäftsmodell: Honorarberatung zum Widerruf von Lebensversicherungen

Episode von Podcast: Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis von EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht · 29. Juli 2021 · 14 min

Findige Finanz- und Versicherungsmakler haben ein besonderes Geschäftsmodell entwickelt: Sie betreiben ein Portal, das Verbraucher berät, unter anderem zum Widerruf von Lebensversicherungen.

Sie finden das Urteil im EversOK: https://ok-vertriebsrecht.de/dokument/2057874

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