Nachbearbeitungspflicht bei Kündigung und Beitragsfreistellung (Teil 3)

Episode von Podcast: Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis von EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht · 15. Februar 2022 · 10 min

In den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer einen Lebensversicherungsvertrag kündigt oder er ihn beitragsfrei stellen lässt, muss der Versicherer dem Makler Gelegenheit zur Nachbearbeitung gegeben. Das hat der Maklersenat des BGH entschieden. Was dies im Einzelnen für Sie als Makler bedeutet, erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis.

Sie finden die Entscheidung auch im EversOK:

https://ok-vertriebsrecht.de/dokument/2064049

(BGH, 08.07.2021 - I ZR 248/19 - EversOK)

Kontakt:

EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht

T: 0421 696770

E: [email protected]

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