Die halbe Wahrheit reicht nicht

Episode von Podcast: Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis von EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht · 15. März 2022 · 11 min

Der Vertreter einer UG haftet persönlich, wenn er die Haftungsbeschränkung nicht klarstellt. Dass er ihm überlassene Unterlagen verwendet, ändert nichts an der verschuldensunabhängigen Garantiehaftung. Die gesetzlichen Vorgaben "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" sind exakt und buchstabengetreu einzuhalten. Was dies im Einzelnen für Sie als Vertreter bedeutet, erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis.

Sie finden das Urteil auch im EversOK:

BGH, 13.01.2022 - III ZR 210/20 - EversOK

Außerdem haben wir das Urteil vorgestellt in der Zeitschrift Versicherungsmagazin. Den Beitrag finden Sie in unserem Artikelarchiv unserer Website:

https://www.evers-vertriebsrecht.de

Kontakt:

EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht

T: 0421 696770

E: [email protected]

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