Wer darf rein? Asyl und Grundgesetz

Episode von historycast - Was war, was wird? von Dr. Almut Finck und Dr. Heiner Wember · 28. November 2025 · 40 min

Ein Asylrecht entstand in Westdeutschland bereits vor dem Grundgesetz. Es war in der amerikanischen und britischen Zone geschaffen worden, um den massenhaft Zustrom von Flüchtlingen aus Ostdeutschland zu begenzen. Mit solchen Erkenntnissen überrascht der Historiker Michael Mayer im historycast. Er hat sich für seine Habilitationsschrift zehn Jahre lang mit dem Thema Asyl und Grundgesetz beschäftigt. Und betont, dass mit dem Asylrecht der Staat Rechtsmittel in die Hand bekommt: "Mit der Formulierung `Politisch Verfolgte genießen Asylrecht´ habe ich ein Mittel, um zu entscheiden: Wer darf bleiben und wer darf nicht bleiben". Mayer relativiert die Bedeutung des Asylrechts für die Migration nach Deutschland, da ein Großteil der Migranten in Deutschland nur geduldet seien und damit jederzeit abgeschoben werden könnten oder rechtlich unter die Genfer Flüchtlingskonvention fielen. Mayer sieht nationale Alleingänge in der Asylpolitik kritisch und betont, dass es nur europäische Lösungen geben könne. Die EU habe ihre Außengrenzen bereits massiv verschärft, und mit dem europäischen Asylsystem würden Schnellverfahren für Menschen aus sogenannten sicheren Drittstaaten eingeführt. "Die EU ist auf dem richtigen Weg und hat die richtigen Lösungen."

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