Auf ein Jahr verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Episode von ieconomics-steuern von Michael Griga · 16. April 2021 · 5 min

Am 26. Februar 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen in Berlin ein Schreiben mit dem Betreff „Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“ veröffentlicht. Darin wird die Nutzungsdauer ab sofort auf zwölf Monate verkürzt.

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