Neues Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Krankenversicherungsbeiträgen ab 2026

Episode von ieconomics-steuern von Michael Griga · 7. April 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es ein neues Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Beiträgen für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. Juni 2025 ein Schreiben zu diesem Thema veröffentlicht. Dieses neue Verfahren ersetzt das bisherige Papierbescheinigungsverfahren und soll den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verringern. Aber was bedeutet das genau für dich?

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