Steuer-Update: Second-Hand-Läden von Wohlfahrtsverbänden oft ohne Umsatzsteuer!
Episode von ieconomics-steuern von Michael Griga · 21. April 2026
Gute Nachrichten für alle, die Gutes tun und dabei den Geldbeutel von Bedürftigen schonen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreiben vom 11. Dezember 2025 eine wichtige Regelung zur Umsatzsteuer klargestellt, die besonders für Wohlfahrtsverbände und deren Kunden von Bedeutung ist. Konkret geht es um die Leistungen, die an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen erbracht werden. Wenn Du also bei einem Wohlfahrtsverband in einem Second-Hand-Laden einkaufst oder eine Fahrradreparaturwerkstatt nutzt, sind diese Umsätze für den Verband jetzt offiziell umsatzsteuerfrei.
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