046 Vespa velutina Bekämpfung: was rechtlich erlaubt ist
Episode von Honigraum von Markus Habermehl · 26. August 2026 · 23 min
"Nester überlässt du Profis." Das ist der Satz, auf den in dieser Folge alles hinausläuft, und Markus Habermehl braucht dafür trotzdem eine gute halbe Stunde. Denn bei der Asiatischen Hornisse hängt fast jede Frage daran, in welchem Land du stehst. Deutschland, Österreich und die Schweiz behandeln Vespa velutina rechtlich unterschiedlich, und wer das durcheinanderbringt, macht sich im schlimmsten Fall strafbar.
Deshalb trennt Markus die drei Länder in dieser Folge sauber. Zuständigkeiten, Meldewege und was du selbst tun darfst, unterscheiden sich nicht nur zwischen den Staaten, sondern innerhalb Deutschlands auch noch von Bundesland zu Bundesland und in der Schweiz von Kanton zu Kanton.
Deutschland. Seit März 2025 gilt die Asiatische Hornisse hier als weit verbreitet. Das klingt nach einer Formalie, ändert aber die ganze Logik dahinter: Der Schwerpunkt liegt nicht mehr auf flächendeckender Beseitigung, sondern auf Management. Wer zuständig ist und wer die Kosten für eine Nestentfernung trägt, hängt vom Bundesland ab. Markus geht in der Folge durch, worauf du dich einstellen solltest, bevor du zum Hörer greifst.
Österreich. Hier ist die Art noch nicht etabliert, und genau deshalb ist Melden wichtiger als anderswo. Sichtungen laufen zentral über velutina-melden.at. Von Selbstbekämpfung wird ausdrücklich abgeraten.
Schweiz. Eigenes Recht, eigener Meldeweg: asiatischehornisse.ch. Auch dort gilt für Privatpersonen, Nester nicht selbst anzugehen.
Ein Punkt zieht sich durch alle drei Länder: das Foto. Eine Meldung ohne Bild ist für die Behörden schwer zu bewerten, eine Meldung mit einem brauchbaren Foto ist sofort einzuordnen. Das ist der kleinste Aufwand mit dem größten Effekt, den du als Imker leisten kannst.
Genauso wichtig ist die andere Richtung, und da wird Markus deutlich: Die heimische Hornisse und viele andere Insekten stehen unter Schutz. Sie dürfen nicht ohne Grund getötet, ihre Nester nicht zerstört werden. Verwechslungen passieren häufiger, als man denkt. Und unselektive Fallen, also die klassischen Bier- oder Saftfallen, lehnt er wegen des Beifangs klar ab. Da hängen am Ende mehr Nützlinge drin als Hornissen.
Was bleibt, sind drei Regeln, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermaßen funktionieren: die eigene Beute schützen, jede Sichtung sauber und mit Foto melden, und Nester den Fachleuten überlassen. Alles andere ist Ländersache.
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