Sofort geschützt - Gewaltschutz vor dem Familiengericht

Episode von Familie verfahren? Ein Blick hinter die Kulissen des Familienrechts von Christian Bruns · 21. Juni 2026 · 26 min

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Was Hörerinnen und Hörer mitnehmen

​ Der typische Ablauf: Polizei → Rechtsantragsstelle → einstweilige Anordnung — und warum das Verfahren auf Schnelligkeit ausgelegt ist.

​ Die Voraussetzungen nach § 1 und § 2 GewSchG: wann Betretungs-, Annäherungs- oder Kontaktverbote sowie Wohnungsüberlassung in Betracht kommen.

​ Abgrenzung zu anderen Schutzinstrumenten (z. B. § 1361b BGB, Kinderschutz nach §§ 1666/1684 BGB, zivilrechtliche Unterlassungsansprüche).

​ Vollstreckung vor Zustellung, strafbewehrte Folgen bei Verstößen und typische Beweismittel (eidesstattliche Versicherung, ärztliche Befunde, Fotos, Nachrichten).

​ Aktuelles (Mai 2026): Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Hochrisikofällen — Voraussetzungen und verfahrensrechtliche Grenzen.

​ Praktische Hinweise zur Vorbereitung auf den Gang zur Rechtsantragsstelle.

Für wen die Folge geeignet ist

Für Betroffene und Angehörige, für Beratungsstellen, Polizei, soziale Dienste und alle, die sich informieren oder den Weg zum Familiengericht erwägen. Die Folge ist sachlich, handlungsorientiert und auf Orientierung ausgerichtet.

Wichtige Hinweise / Notfallkontakte

​ Bei akuter Gefahr: Polizei — 110.

​ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (kostenlos, rund um die Uhr, mehrsprachig): 08000 116 016.

Die Folge ersetzt keine individuelle Rechtsberatung; in konkreten Fällen sollten Betroffene Rechtsbeistand oder spezialisierte Beratungsstellen kontaktieren.

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