Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (716): Balance Board auf der Messe ausprobiert – Veranstalter haftet nicht für Sturz

Episode von Podcast der Deutschen Anwaltauskunft von Podcast der Deutschen Anwaltauskunft · 18. September 2026 · 3 min

Wer auf einer Freizeit- oder Sportmesse ein Balance Board ausprobiert, trägt grundsätzlich selbst Verantwortung dafür, wenn er damit stürzt. Das Landgericht München I entschied, dass ein Messeaussteller nach einem Sturz eines Besuchers weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zahlen muss. Eine Pflicht, jeden Interessenten individuell einzuweisen oder dauerhaft zu beaufsichtigen, bestand nach Auffassung des Gerichts nicht. Ein […]

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