Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (715): Arbeitszeugnis muss auf offiziellem Firmenpapier erteilt werden

Episode von Podcast der Deutschen Anwaltauskunft von Podcast der Deutschen Anwaltauskunft · 11. September 2026 · 5 min

Ein Arbeitszeugnis muss mit dem Briefkopf versehen und auf dem im Geschäftsverkehr üblichen Firmenpapier ausgestellt sein. Fehlt dies, erfüllt ein Arbeitgeber seine Pflicht zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses nicht. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Nach der Entscheidung gehören ein ordnungsgemäßer Briefkopf sowie die Verwendung des üblichen Geschäftspapiers zu den formalen Mindestanforderungen eines Arbeitszeugnisses. Rechtsanwalt Swen Walentowski […]

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