Bundesfinanzhof kippt Einkommenssteuer für Immobilienerben

Episode von Immobilien Podcast - lerne Immobilien vom Immobilienexperten von Boris Wienke Immobilienmakler · 24. Januar 2024 · 7 min

Bundesfinanzhof kippt Einkommenssteuer für Immobilienerben.

Der Bundesfinanzhof hat nun anders entschieden, zugunsten einer Erbengemeinschaft.

Man bedenke, dass im "schlechtesten" Fall bereits Erbschaftsteuer gezahlt wurde. Der Freibetrag für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner beträgt aktuell 500.000 € , für Kinder bzw. Stiefkinder 400.000 € und für Kinder verstorbener Stiefkinder ebenfalls 400.000 € .

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