13 Cookie-Banner und neues TTDSG

Episode von Herr Koch hat Recht - Der Digitalrecht-Podcast von Henning Koch · 30. Dezember 2021 · 15 min

Das TTDSG ist seit 01.12.2021 in Kraft. Es enthält strengere Regelungen als die DS-GVO. Es erfasst bzw. schützt nicht nur personenbezogene Daten. Das TTDSG dient der Integrität von Endeinrichtungen (Handys, Tablets, Laptops, PC u.ä).Es betrifft unter anderem jeden Webseiten- oder App-Betreiber, aber auch Smart-Home-Anwendungen („Anbieter eines Telemediendienstes“). Cookie-Banner freie Webseiten durch PIMS: § 26 TTDSG ermöglicht in Zukunft ein einfacheres Einwilligungsmanagement durch sogenannte „Personal Information Management Services (PIMS)“.

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