02 - Über Wärmebildkameras und Coronaprävention

Episode von Herr Koch hat Recht - Der Digitalrecht-Podcast von Henning Koch · 6. August 2020 · 10 min

Wärmebildaufnahmen nebst Temperaturmessung sind personenbezogene Daten, da auch bei etwaiger Verpixelung die Personen identifizierbar sind. Es liegen sogar Gesundheitsdaten vor. Gesundheitsdaten sind solche personenbezogenen Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person beziehen und aus den Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen. Denn es ist zumindest ermittelbar, dass sich die gemessene Temperatur in einem bestimmten Bereich befindet. Gibt es also dafür eine Rechtsgrundlage ?

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