Wichtiges Update zur Entlastungsprämie 2026!

Episode von Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht! von Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator · 26. April 2026 · 8 min

🎙️ Einfach Recht – Update: Entlastungsprämie 2026 – Was sich jetzt geändert hat!

Podcast: Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Wulf & Collegen | Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf

Der Bundestag hat der Entlastungsprämie am 24. April 2026 zugestimmt. Was bedeutet das für Arbeitgeber, HR und Geschäftsführung — und was ist jetzt zu tun?

In dieser kurzen Updatefolge von „Einfach Recht" knüpft Rechtsanwalt Sandro Wulf unmittelbar an die zuletzt veröffentlichte Folge zur Entlastungsprämie an und erklärt ausschließlich, was sich seitdem verfahrensrechtlich und inhaltlich geändert hat.

Aktueller Gesetzgebungsstand

Der Bundestag hat am 24. April 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD zugestimmt. Der Bundesrat muss noch zustimmen — die nächste reguläre Sitzung ist für den 8. Mai 2026 angesetzt. Eine Zustimmung ist auf Basis der Bundesratszusammensetzung realistisch, aber nicht garantiert.

Erweiterter Auszahlungszeitraum

Der begünstigte Zeitraum wurde verlängert: Die steuer- und abgabenfreie Zahlung soll ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 möglich sein.

Praxishinweis: Jetzt noch nicht auszahlen

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11d EStG gilt erst ab dem Tag nach der Verkündung. Vor diesem Zeitpunkt ausgezahlte Beträge werden von der Begünstigung nicht erfasst. Wer die Steuerfreiheit nutzen will, sollte die Verkündung abwarten.

Verlässliche Planungsperspektive

Für eine belastbare betriebliche Planung mit einem Zwölfmonatshorizont sollte realistisch frühestens mit einem Umsetzungsfenster ab dem 15. Juni 2026 kalkuliert werden. Entscheidend ist nicht der Bundesratstermin, sondern die Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Was ist jetzt zu tun?

Kriterien für eine sachlich begründete Differenzierung vorbereiten

Kommunikationsstrategie entwickeln

Budgetplanung vornehmen

Bei bestehendem Betriebsrat: frühzeitige Abstimmung über die Ausgestaltung einleiten

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Sandro Wulf ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal. Er berät schwerpunktmäßig Arbeitgeber, Geschäftsführungen und HR-Abteilungen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

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