§129a und seine Auswirkungen

Episode von Die RAF in Hessen von Hessische Landeszentrale für politische Bildung · 28. Juni 2026

Fast 50 Jahre nach seiner Einführung steht §129a noch immer im Strafgesetzbuch. Der Paragraf wurde in den 1970er-Jahren als Reaktion auf die RAF geschaffen – und sollte eigentlich ein Notfallinstrument sein. Historiker Robert Wolff erklärt, wie §129a funktioniert, warum er die Grenze zwischen Sicherheitspolitik und Einschüchterung von Protest bis heute verwischt – und was Graffitisprüher, Otto Schilly und die Letzte Generation damit zu tun haben.

Moderation: Duška Roth und Lorenz Hoffmann

Interviewpartner: Robert Wolff

Musik: Henrik von Holtum

Abmischung: Henrik von Holtum

Timestamps

00:00 Einleitung: §129a in Zahlen – heute

00:32 Der Paragraf, der für die RAF erfunden wurde

02:00 Der RZ-Anschlag auf das IG Farbenhaus

04:17 Wie §129a entstand – und wofür er gedacht war

06:33 Das Dilemma der Behörden und der Gruppentatbestand

12:46 Neue Ermittlungsbefugnisse: Überwachung und Untersuchungshaft

14:03 §129a in der Praxis: Ausweitung auf Graffitisprüher

18:44 Otto Schilly: vom RAF-Anwalt zum härtesten Verschärfer

21:46 Daniela Klette und §129a heute

23:34 Aktualität: die Letzte Generation und das Terrorismusetikett

Literatur und Links

Robert Wolff: Aufsatz zu §129a

Stammheim-Prozess: https://www.stammheim-prozess.de

Zur Daniela Klette-Verurteilung: Urteil des Landgerichts Verden, Mai 2026

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