#26.4 EU-Omnibus Steuerrecht – Ein Lichtblick!
Episode von TAXpod von Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann · 16. Juni 2026 · 29 min
In dieser Episode sprechen wir mit unserem geschätzen Kollegen Thomas Sendke, profunder Kenner des EU-Rechts, über den seit letzter Woche kursierenden ersten Entwurf der EU-Kommission für einen EU-Omnibus zur Änderung verschiedener Richtlinien (Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie, Fusionsrichtlinie, Mutter-Tochter-Richtlinie, ATAD, Streitbeilegungsrichtlinie, FASTER-Richtlinie). Das Papier wird nächste Woche veröffentlicht.
Nach über zehn Jahren, in denen die EU-Rechtsakte im Zeichen der Missbrauchsvermeidung die Komplexität des Steuerrechts immer weiter erhöht haben, kommt nun erstmals ein Vorschlag zum „Decluttering“, also zur Vereinfachung und Stärkung des Binnenmarkts. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU als Wirtschaftsstandort gerät endlich wieder stärker in den Blick. Bemerkenswert ist, wie deutlich die Kommission den Handlungsdruck adressiert und umsetzt, insbesondere nach der umgekehrten Stoßrichtung der vergangenen Jahre. Unter drei denkbaren Optionen hat die Kommission das ambitionierteste Programm gewählt. Alles hat seine Zeit, so ist der ehrliche Zwischenton. Abzuwarten bleibt, ob auch die Mitgliedstaaten zur Umsetzung bereit sind.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind weitreichend: Verzicht auf jegliche Mindestbeteiligungsverhältnissen in der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie sowie in der Mutter-Tochter-Richtlinie. Das hat auch innerstaatliche Konsequenzen, ist doch der § 8b Abs. 4 KStG nicht mehr haltbar. Auch die immer wieder sachte auflodernde Diskussion um die Einführung einer Mindestbeteiligung für § 8b Abs. 2 KStG wird unwahrscheinlicher. Die aus manchen Mitgliedstaaten bekannte ex ante Kontrolle der Voraussetzungen einer Ermäßigung wird abgeschafft; möglicherweise können Quellensteuereinbehalte häufiger entfallen.
Auch in der ATAD wird einiges geändert: Die Zinsschranke erlebt einen Paradigmenwechsel, es wird erstmals ein europaweit verbindlicher Rahmen für die Förderung von F&E Aufwendungen gesetzt und in der Hinzurechnungsbesteuerung sind Erleichterungen vorgesehen, die sich aus der Einführung der Mindestbesteuerung ergeben. Die kaum verständliche Missbrauchsvermeidungsregel um importierte Besteuerungsinkongruenzen wird abgeschafft. In der Fusionsrichtlinie werden weitere Umwandlungsformen erfasst und u.a. auch der identitätswahrende Formwechsel mit Satzungssitzverlegung.
Und auch in der Streitbeilegungsrichtlinie werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um entsprechende Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Wermutstropfen ist allein die lange Umsetzungsfrist, insbesondere für die Quellensteuerermäßigungen. Wir wünschen den Mitgliedstaaten die Kraft, den vorliegenden Entwurf umzusetzen und nicht auf eine weniger ambitionierte Version zurückzufallen.
Viel Spaß beim Hören!
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