Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Geringwertige Wirtschaftsgüter (Laptop, Telefon) - Eintrag, Auswirkung in der Steuererklärung (Q&A)
Episode von Steuern sparen Gewinne steigern von Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner · 14. Mai 2020 · 10 min
Wie kann ich das Telefon und den Laptop steuerlich in den Steuererklärungen 2019 und 2020 absetzen (Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag) und welche Zeilen im Formular EÜR sind dafür auszufüllen?
Wenn Sie unserem Podcast regelmäßig folgen, ist Ihnen bestimmt aufgefallen, dass wir uns in der Vergangenheit mehrfach mit steuerlichen Begünstigungen der Anschaffung von Anlagegütern für betriebliche Zwecke beschäftigt haben. Eine Zuhörerin hat uns mit ihren Fragen für diese Folge auf die Idee gebracht, ein kurzes Q&A zu dem Thema zu machen.
Die Zuhörerin hat sich im laufenden Jahr 2020 für betriebliche Zwecke einen Laptop zum Preis von 1.999 Euro sowie ein Smartphone zum Preis von 529 Euro gekauft, jeweils brutto, das heißt mit Mehrwertsteuer. Mit Blick auf die bis Ende Juli 2020 einzureichende Einkommensteuererklärung 2019 fragt sie nun, ob und, wenn ja, in welcher Höhe sie die Kosten für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter und den Investitionsabzugsbetrag im Rahmen der Steuererklärung geltend machen kann und in welcher Zeile im Formular EÜR, diese einzutragen sind. Wir wissen nicht, ob sie Vorsteuer ziehen kann oder nicht. Das hat sie in der Anfrage leider nicht mitgeteilt. Daher gehen wir zunächst davon aus, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist. Wir unterstellen, dass alle Vorrausetzungen für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter und den Investitionsabzugsbetrag erfüllt sind.
Dürfen die Kosten für den Erwerb des Laptops und des Telefons (Smartphone) überhaupt steuerlich berücksichtigt werden?
Können die Kosten sofort als Betriebsausgaben angesetzt werden oder müssen sie als Abschreibungen über eine längere Laufzeit verteilt werden?
Sind der Laptop und das Smartphone geringwertige Wirtschaftsgüter, für die eine Sofortabschreibung in Anspruch genommen werden kann?
Lassen sich für den Laptop über die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) steuerliche Vorteile erzielen?
Wo muss der Investitionsabzugsbetrag (IAB) im Formular der Steuererklärung 2019 eingetragen werden?
Was ist im Jahr 2020 zu beachten, wenn der Laptop tatsächlich angeschafft wurde und in welche Formularzeile sind die Daten der Abschreibung und des Investitionsabzugsbetrages im Formular EÜR einzutragen?
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/investitionsabzugsbetrag-iab-und-geringwertige-wirtschaftsgueter-laptop-telefon-eintrag-auswirkung-in-der-steuererklaerung-qa/
012 Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWGs) Steuern sofort und einfach sparen
013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
014 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern sparen vor der Investition (Teil 1)
015 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits vor der Investition Steuern sparen (Teil 2) und Kombination mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
016 Investitionen sofort einfach abschreiben und Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs)
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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.
Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Bis bald.
Ihre Sabine Banse-Funke
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