Degressive Abschreibung (Afa) nutzen, um Steuern einfach und schneller zu sparen
Episode von Steuern sparen Gewinne steigern von Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner · 1. Oktober 2020 · 10 min
Durch die degressive Abschreibung kann eine höhere Abschreibung geltend gemacht werden und dadurch Abschreibungsvolumen zeitlich vorgezogen werden.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert, damit die Unternehmen Steuerentlastungen erhalten, die Liquidität verbessert wird und Anreize zu Investitionen geschaffen werden. Es wurde u.a. die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Hierüber wollen wir in dieser Folge sprechen.
Was ist überhaupt die degressive Abschreibung?
Wie hoch ist die degressive Abschreibung und welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Für welchen Zeitraum wird die degressive Abschreibung gewährt?
Besteht eine Pflicht zum Ansatz der degressiven Abschreibung?
Worin besteht der Vorteil der degressiven Abschreibung?
Kann von der degressiven auf die lineare Abschreibung umgestellt werden?
Beispiel zur degressiven Abschreibung
Kann die degressive Abschreibung, die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der Investitionsabzugsbetrag zusammen kombiniert werden?
Zusammenfassung des Vorteils zur degressiven Abschreibung
weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/degressive-abschreibung-afa-nutzen-um-steuern-einfach-und-schneller-zu-sparen/
013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
033 Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Geringwertige Wirtschaftsgüter (Laptop, Telefon) – Eintrag, Auswirkung in der Steuererklärung (Q&A)
016 Investitionen sofort einfach abschreiben und Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs)
015 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits vor der Investition Steuern sparen (Teil 2) und Kombination mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
014 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern sparen vor der Investition (Teil 1)
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Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.
Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.
Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke
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