Gibt es was Schöneres als Datenschutz?
Episode von Spaß mit Datenschutzrecht (und Informationsfreiheit) von Henry Krasemann · 3. Oktober 2025 · 17 min
Warum Datenschutzrecht wichtig ist.
Um die Frage der Überschrift gleich am Anfang zu beantworten: Ja, es gibt was Schöneres als Datenschutz. Aber es gibt auch viel viel Schlimmeres. Und es ist ungemein abwechslungsreich. Es ist Sex (zum Beispiel, wenn Wildkameras erstaunlich detailreich das Liebesspiel im stockdunklen Jagdgebiet des Landadels aufzeichnen), Drugs (wenn bei der Alkoholkontrolle überraschend spritige Werte aufgezeichnet werden) und Rock ´n´ Roll (wenn die Datenschützer aus Baden-Württemberg zur Gitarre greifen). Aber es ist auch Zweckbindungsprinzip, Datenschutzfolgenabschätzung und Auftragsverarbeitung. Doch auch gerade darin kann viel Poesie liegen. Sie sehen sie nur noch nicht. Dafür bin ich ja nun mit diesem Buch da und führe Sie in ein Land, wo ganz viel personenbezogene Milch und verarbeitender Honig fließen.
Ich bin Jurist, arbeite seit bald 25 Jahren in einer Behörde zum Thema Datenschutz und leite dort ein Referat. Und ich kann noch lächeln und gehe gerne zur Arbeit, zumindest regelmäßig. Ich meine daher schon ein bisschen Ahnung davon zu haben, worüber ich hier schreibe. Und vor allem habe ich gelernt, dass Datenschutz wirklich einfach sein kann – wenn man ein wenig auf sein Bauchgefühl hört, Sinn und Zweck der Idee des Datenschutzes im Blick behält und sich einfach auch etwas gesunden Menschenverstand bewahrt. Natürlich darf ich das als Jurist nicht öffentlich zugeben. Schließlich wird von mir erwartet, dass ich in strenger Subsumtion nur durch Blick in Gesetzesbücher und die zugehörigen Kommentare zu ungeahnten Weisheiten komme. Erkenntnisse, zu denen Normalsterbliche gar nicht in der Lage sind, sie kognitiv zu verarbeiten. Wir Juristen sind Halbgötter mit Schönfelder unter dem Arm. Aber da Sie nun entsprechend zu mir aufschauen, kann ich beruhigt zu Ihnen hinabsteigen und in den Niederungen dieses Buches Spaß am Datenschutz und sogar dem Datenschutzrecht vermitteln. Und ganz nebenbei könnten einige Informationen abfallen, die Ihnen entweder beim Jauch bei der 250.000 Euro Frage helfen oder zumindest Sie dazu befähigen, ein Datenschutzbeauftragter Ihrer Behörde oder Firma zu werden, bei dem nicht alle Gespräche automatisch verstummen, wenn er oder sie den Raum betritt. Sie werden beliebt und sexy sein, nur Kraft Ihrer kompetent lebensnahen Einstellung zum Thema Datenschutz. Alle 11 Minuten verliebt sich jemand in einen Datenschützer – nur bekommt das leider keiner mit, weil … Sie ahnen es schon … „Datenschutz“.
2. Die Geschichte des Datenschutzes ist eine Geschichte voller Missverständnisse
Sie können mit der Anspielung dieser Überschrift etwas anfangen? Gratulation, dann sind Sie ungefähr in meiner Altersliga und haben den Großteil Ihres Berufslebens schon hinter sich. Aber für alle Leser gilt: Es ist nie zu spät, etwas Neues zu erleben. Und sei es das ungewohnte Gefühl beim Thema „Datenschutz“ den Fluchtreflex erfolgreich unterdrücken zu können.
Wir wollen jetzt hier nicht bei Adam und Eva anfangen. Aber bei Adam und Eva war das Thema Datenschutz auch schon sehr präsent. Spätestens mit dem Biss in den Apfel kam die Erkenntnis, dass es gut sein kann, bestimmte Informationen für sich zu behalten. Wir wissen alle, dass das da nur so semi geklappt hat und die Vertreibung aus dem Paradies aufgrund der erdrückenden Informationslage schnell folgte. Nun kann man durchaus hinterfragen, auf welcher Rechtsgrundlage dieser „Gott“ eigentlich seine sehr umfassende Datenverarbeitung fußte. Denn von einer irgendwie gearteten Einwilligungserklärung, erst recht einer informierten, ist nirgendwo in der Bibel die Rede. Selbst die Bibel war noch nicht in Kraft. Nun halten sich gute Geschichten von Bond bis Potter selten mit solchem formalen Kram auf, wo doch das Böse bekämpft werden muss. Aber bei lebensnaher Auslegung wird man zu dem Ergebnis kommen, dass Gott wohl allem Anschein nach das Kleingedruckte in den sieben Tagen nicht auch noch erschaffen konnte – der Jurist war ja schließlich noch nicht geboren. Wobei übrigens die Einwilligungserklärung alles anderes als kleingedruckt sein darf, um wirksam zu sein. Aber dazu später mehr.
Allerdings zieht sich das fehlende Unrechtsbewusstsein von Gott bei der Datenerfassung wie ein roter Faden durch die Bibel. Vieles wäre wohl in der biblischen Menschheitsgeschichte anders gelaufen, hätte Gott da ein wenig mehr informelle Selbstbestimmung walten lassen. Sei es der dann ungesühnte Tanz um das goldene Kalb oder auch ein auf dem trockenen gebliebener Moses. Erschreckend ist auch, dass der Datenschutz in den zehn Geboten sehr stiefmütterlich und teilweise recht einseitig geregelt wurde. So hat das Verbot des falsch Zeugnis Ablegens zwar seine Aktualität mit der heutigen Fake-News Debatte bewahrt. Im modernen Datenschutzrecht taucht das rudimentär erst in Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf, wonach die Berichtigung von unrichtigen personenbezogenen Daten von dem Verantwortlichen verlangt werden kann. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist da eher eine strafrechtliche Angelegenheit, handelt es sich doch um Verleumdung im Sinne des § 187 Strafgesetzbuch (StGB). In der Praxis ist da eher das Problem, wann tatsächlich Unwahrheiten verbreitet wurden, oder ob da nicht doch eher eine Meinung kundgetan wurde. Und dann wäre da noch die Kunstfreiheit … Sie merken, da hört gerade der Spaß auf und es wird eklig in der Diskussion. Deshalb zurück zu den Schönheiten des Datenschutzes.
Wo waren wir? Ach ja, die zehn Gebote. Da wäre noch das zweite Gebot, das zumindest in einigen Versionen des Bibeltextes verbietet, ein Bildnis zu erstellen. Da ist Gott allerdings recht eigensinnig und bezieht dieses Recht am eigenen Bildnis ausschließlich auf sich. Heutzutage hat jeder dieses Recht, kann aber im Zuge seiner angehenden Influenzertätigkeit auch jederzeit durch eine Einwilligung darauf verzichten. Da war Gott recht strikt. Freigaben oder Lizenzen an seinem Konterfei hat er ausdrücklich und absolut ausgeschlossen. Für ein ansonsten doch auf Popularität aus seiendes Wesen recht ungewöhnlich. Das kennt man doch eher von den Aldi-Brüdern oder Herrn Raab im Zusammenhang mit deren Privatleben. Und das war noch zu Zeiten, wo der Gott-Paparazzi nicht auf Auslöser drücken konnte, sondern selbst zu Hammer und Meißel greifen musste. Aber vielleicht lag darin auch das Problem, wissen wir doch spätestens seit der Statue von Ronaldo, dass Bildhauer nicht immer das Schönste aus ihrem Modell herausholen und auch noch ihren eigenen künstlerischen Anspruch verwirklichen wollen. Konsequent, dann durch ein eigenes Gebot solche misslichen Situationen zu vermeiden. Allerdings zeigt auch ein Besuch in einer Kirche Ihrer Wahl, dass schon damals Verbote nur noch mehr das Umgehen derselben befeuert haben. Und wenn schon der feine Herr selbst nicht abgebildet werden will, dann nimmt man eben seinen Sohn. Aber zu den Problemen der Einwilligung durch Kinder kommen wir noch später.
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