AMK! Aufmerksamkeitsmissbrauchklausel
Episode von Recht Lustig - Das wusste ich ja gar nicht! von Azize Ekinci & Fatih Çevikkollu · 16. September 2024 · 18 min
Drei Männer sitzen in einem kleinen Studio, das sie sich nach viel zu vielen Stunden YouTube-Tutorials selbst zusammengebastelt haben. Sie sind die beiden Moderatoren eines Podcasts und ihr Gast, der sich "Drei Dumme, keine Ahnung" nennt. Ihr Konzept? Sie machen Witze über alles und jeden – ohne Filter, ohne Rücksicht und vor allem ohne Niveau. Doch in letzter Zeit haben sie eine bestimmte Richtung eingeschlagen: Witze über Menschen mit Behinderung. Was als "Grenzen austesten" begann, entwickelte sich zu einem veritablen Klickmagneten. Ihr Humor ist etwa so fein wie ein Vorschlaghammer, aber die Downloadzahlen explodieren.
"Hey, wir haben die Aufmerksamkeit! Witz Nummer 478 über Blindenwitze und Rollstühle hat die meisten Likes!" ruft einer der drei stolz, als wäre er gerade zum Nobelpreisträger ernannt worden.
Doch dann kommt es: eine Flut von Empörungskommentaren, Tweets und Artikel über ihren Podcast. Empörung. Stille. Und dann... noch mehr Aufmerksamkeit. Die drei lachen, es scheint wie ein seltsamer Kreislauf der Empörung zu funktionieren: Je mehr Menschen sie kritisieren, desto bekannter werden sie. Und in ihrem Köpfchen formt sich eine scheinbar geniale Erkenntnis: "Kritik = Promo."
Eines Tages jedoch bekommen sie Post vom Anwalt eines großen Behindertenverbands. Darin steht: „Wir überlegen ernsthaft, ob wir euch wegen *Aufmerksamkeitsmissbrauchs* verklagen.“ Die drei schauen sich verwirrt an. "Was zum Henker ist Aufmerksamkeitsmissbrauch?" fragt der eine, der Intelligenzbolzen der Runde.
Tja, und hier beginnt die Frage, die ihnen nun die Podcast-Abonnenten und die wütenden Social-Media-User stellen: Kann man *Aufmerksamkeitsmissbrauch* gesetzlich unter Strafe stellen?
"Aufmerksamkeitsmissbrauch", erklärt der Anwalt später, sei das bewusste Ausnutzen von Empörung und gesellschaftlichen Tabus, um Aufmerksamkeit zu generieren. „Ihr seid wie diese Leute, die in einem überfüllten Kino 'Feuer!' rufen, nur um zu sehen, wie alle panisch rausstürmen. Und dann ruft ihr: 'War nur ein Witz, aber guckt mal, wie viele sich umgedreht haben!'“.
Die drei schütteln den Kopf. „Aber das ist doch alles nur Humor, oder? Man muss doch über alles lachen dürfen!“
„Ja“, sagt der Anwalt trocken, „aber wenn man ständig auf den Knopf der Empörung drückt, nur um Aufmerksamkeit zu erregen, und dabei Menschen mit Behinderung oder andere Minderheiten instrumentalisiert, dann ist das kein Witz mehr. Das ist strategischer Aufmerksamkeitsmissbrauch.“
Der eine kratzt sich am Kopf und murmelt: „Wenn die uns verklagen, werden wir dann noch berühmter?“
Am Ende sitzen sie da, starren in ihre Mikrofone und fragen sich: **Kann man Aufmerksamkeitsmissbrauch gesetzlich bestrafen?** Und während sie in ihrem nächsten Podcast wild über das Thema spekulieren, schrauben sie bereits die nächste Provokation zusammen. Die Downloads steigen weiter, und irgendwo da draußen, in einem Rechtsanwaltsbüro, wird fieberhaft an einem neuen Gesetzesentwurf gearbeitet.
Das letzte Wort hat natürlich der Produzent des Podcasts: „Leute, egal wie's läuft – wir gehen viral!
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