Trouvaillen aus dem Brockenhaus: Meist gilt «Gekauft wie gesehen»
Episode von Ratgeber von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) · 8. Oktober 2026 · 5 min
Im Brockenhaus gilt das gewohnte Schweizer Kaufrecht, also grundsätzlich auch der Anspruch auf Garantie, der aber meist wegbedungen wird. Dafür wird Kulanz grossgeschrieben.
Gekauft ist gekauft – auch im Brockenhaus. Und meist gilt zusätzlich «gekauft wie gesehen», also ohne Garantie, denn die meisten Brockis bedingen die einjährige Garantie beim Verkauf von gebrauchten Waren weg.
Das ist zulässig. Trotzdem, oder gerade darum, ist – vor allem, wenn es um wertvollere Gegenstände geht – eine Quittung empfohlen.
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