Die Anrede („Herr“ oder „Frau“) und der Grundsatz der Datenminimierung

Episode von Otto Schmidt live – der Podcast von Verlag Dr. Otto Schmidt · 22. Juni 2026 · 39 min

Die Datenschutzbehörde Österreich (Bescheid vom 25.112.2025, Az. GZ 2025-0.950.759 / DSB-D124.1244/25) musste sich mit der Pflichtangabe der geschlechtsspezifischen Anrede – konkret „Herr“ oder „Frau“ – unter dem Aspekte der Datenminimierung (Artt. 5 Abs. 1 lit. c, 6 DSGVO) und des Datenschutzes durch Technikgestaltung und Voreinstellung befassen. Vielleichtnichts Neues, aber dennoch praxisrelevant – und vielleicht weiterhin kritikwürdig.

Das weitgreifende Komplettangebot inklusive Formulare zu DSGVO/TTDSG/BDSG im Beratermodul Datenschutzrecht. Jetzt mit Startvorteil nutzen! ⁠ottosc.hm/dsgvo⁠

Weitere Episoden von „Otto Schmidt live – der Podcast“

Alle Episoden von Otto Schmidt live – der Podcast · Mehr Nachrichten-Podcasts