Nebentätigkeit 1.0 (Folge 3)

Episode von LTG kurz gehört - Der Tariftalk mit Welteroth und Pfeffinger von DRK-Lerncampus · 10. November 2024 · 13 min

In dieser Folge geht es um die rechtlichen Aspekte von Nebentätigkeiten für Mitarbeiter im Gesundheitswesen, speziell im Kontext eines Tarifvertrags. Ein Geschäftsführer fragt sich, ob eine Pflegekraft, die in einem Krankenhaus arbeitet, zusätzlich bei einem ambulanten Pflegedienst tätig sein darf und unter welchen Bedingungen diese Nebentätigkeit untersagt werden kann.

Es wird festgestellt, dass Nebentätigkeiten im Allgemeinen durch Artikel 12 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit) geschützt sind. Der Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten nur unter bestimmten Voraussetzungen untersagen, etwa wenn sie die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen.

Der Tarifvertrag verlangt von den Mitarbeitern, Nebentätigkeiten vor deren Aufnahme schriftlich zu melden. Arbeitgeber müssen die Interessen der Mitarbeiter abwägen und können nur dann einvernehmlich handeln, wenn die Nebentätigkeit tatsächlich als Konkurrenz angesehen werden kann. Das Gespräch betont, dass eine genaue Prüfung der jeweiligen Situation notwendig ist, um die Rechte und Interessen beider Parteien zu berücksichtigen.

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Über den Podcast

Tauchen Sie ein in die Welt der Tarifverhandlungen des DRK! Jörg Pfeffinger, Jurist und Geschäftsführer der DRK-Landestarifgemeinschaft Baden-Württemberg, und Armin Welteroth, seit 2004 Vorsitzender der Landestarifgemeinschaft, beleuchten arbeitsrechtliche Themen, Tariffragen und weitere relevante…

LTG kurz gehört - Der Tariftalk mit Welteroth und Pfeffinger

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