OR AT - Folge 5: Wer für fremde Verträge die Zeche zahlt (Stellvertretung)

Episode von Studier Jura! von C. M. · 6. September 2026 · 26 min

Wer für fremde Verträge die Zeche zahlt

Willkommen zur fünften Lektion unseres Kurses zum Schweizerischen Obligationenrecht bei Juristische Standardwerke – Studier Jura!

Stellvertretung leicht gemacht. Diese Folge grenzt die direkte von der indirekten Stellvertretung ab, unterscheidet zwischen Boten und echten Vertretern und beleuchtet das Handeln in fremdem Namen. Ausserdem klären wir die Rechtsfolgen beim Handeln als vollmachtloser Vertreter (Art. 38 und 39 OR) inklusive Schwebezustand und Genehmigung.Egal ob du selbst eine juristische Karriere anstrebst oder dich einfach optimal auf deine Abschlussprüfung vorbereiten möchtest – nach dieser Lektion verstehst du die rechtlichen Grundlagen der Stellvertretung und hast dir das Rüstzeug des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts meisterhaft erarbeitet!

📚 Quellen & Buchtipp zu dieser Serie: Dieser Kurs orientiert sich an dem bewährten Standardwerk „Tafeln zum Schweizerischen Obligationenrecht I – Allgemeiner Teil ohne Deliktsrecht“ von Hermann Schulin und Nedim Peter Vogt (5., vollständig überarbeitete Auflage, 2012). Auch wenn das Werk schon einige Jahre alt ist: Die darin behandelten dogmatischen Konzepte bilden bis heute das zeitlose Fundament unseres Rechtsstaates. Selbstverständlich wurden für die Besprechung in diesem Podcast die aktuell geltenden Gesetzesnormen (Stand: 1. Januar 2026) berücksichtigt und eingearbeitet. Wer die juristischen Strukturen für seine Prüfungen visuell verinnerlichen möchte, findet in diesem Werk den perfekten Begleiter. In dieser Folge behandeln wir die Tafeln 31 A bis 31 G. Viel Spass beim Zuhören!

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