016 Dürfen Heilpraktiker Messenger wie Whatsapp nutzen?
Episode von Heilpraktikerrecht.com - Der Podcast von Rechtsanwalt Dr. René Sasse · 31. Mai 2026 · 20 min
In dieser Folge geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen WhatsApp in der Heilpraktikerpraxis genutzt werden darf - etwa für Terminabsprachen, Rückfragen zur Therapie oder den Austausch von Befunden. Dr. René Sasse, Rechtsanwalt und Gründer von Heilpraktikerrecht.com, erklärt verständlich, warum der Messenger im beruflichen Kontext rechtlich heikel ist und wo genau die Probleme beginnen
Du erfährst, welche Rolle der automatische Adressbuchabgleich spielt und warum dabei auch Daten von Patienten betroffen sein können, die WhatsApp selbst gar nicht nutzen. Ein zentraler Punkt ist der Umgang mit Gesundheitsdaten und sogenannten Metadaten sowie die Frage, welche Verantwortung Heilpraktiker nach der DSGVO tragen.
Die Folge beleuchtet außerdem, warum Einwilligungen von Patienten oft nicht ausreichen, welche DSGVO‑Grundsätze trotzdem eingehalten werden müssen und weshalb datenschutzfreundliche Voreinstellungen bei WhatsApp problematisch sind. Auch Themen wie Datenverarbeitung außerhalb der EU, fehlende Kontrollmöglichkeiten über Löschfristen, Backups und die besonderen Anforderungen an die Dokumentationspflicht kommen zur Sprache.
Zum Schluss geht es um mögliche Risiken und Konsequenzen: von Schadensersatzansprüchen einzelner Patienten bis hin zu Bußgeldern durch Aufsichtsbehörden und was du beachten solltest, falls du WhatsApp künftig nicht mehr nutzen möchtest.
Die Folge liefert damit eine fundierte rechtliche Einordnung und zeigt, warum datenschutzkonforme Alternativen im Praxisalltag eine wichtige Rolle spielen können.
Weiterführende Links:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/st/20210429_DSK_Stellungnahme_Messengerdienste_Krankenhausbereich.pdf
AG Bad Hersfeld, Beschluss vom 20.03.2017 - F 111/17 EASO: https://openjur.de/u/2187467.html
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/2023/09/19/und-taeglich-gruesst-das-whatsapp-tier-diesmal-die-business-app/
https://heilpraktikerrecht.com/bereiche-des-heilpraktikerrechts/berufspflichten-fuer-heilpraktiker/whatsapp-nutzung-durch-therapeuten/
www.heilpraktikerrecht.com
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/
Disclaimer:
Meine Videos stellen keine anwaltliche Beratung dar und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Die Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Ich übernehme deshalb keine Haftung dafür, falls jemand ohne anwaltliche Unterstützung konkrete Rechtsfragen mit Hilfe meiner Ausführungen klärt. Bitte wendet Euch für eine individuelle Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt.
Mentioned in this episode:
Mit dem Code „HPRECHTCOM“ erhältst du bei lemniscus 20% Rabatt auf die Grundgebühr für das erste Vertragsjahr; gilt ausschließlich für die Basispakete (ausgenommen sind „Schnickschnacks“)
Weitere Episoden von „Heilpraktikerrecht.com - Der Podcast“
- 026 Kennzeichnungspflichten bei KI-Inhalten 30. August 2026
- 025 Bundesverfassungsgericht zur Eigenbluttherapie 23. August 2026
- 024 Das Einsichtsrecht des Patienten 7. August 2026
- 023 Neue Zuständigkeiten vor Gericht, Schweigepflicht und Hygieneplan 29. Juli 2026
- 022 Der Heilpraktiker für Chiropraktik kommt 21. Juli 2026
- 021 Der vermeintliche Heilpraktiker 12. Juli 2026
- 020 Heilpraktiker + Botox = gefährliche Körperverletzung? 5. Juli 2026
- 019 Wann droht der Entzug der Heilpraktikererlaubnis? 24. Juni 2026
- 018 Die erfolglose Heilpraktikerüberprüfung - Was tun, wenn man durchfällt? 14. Juni 2026
- 017 Online-Kurse oder Coachings - Wann fällt ein Kurs unter das Fernunterrichtsschutzgesetz? 7. Juni 2026
- 015 Praxisverkauf - rechtzeitig planen 24. Mai 2026
- 014 Ausfallhonorare & Berufshaftpflichtversicherung 18. Mai 2026
- 013 Analoge Abrechnung & Praxisbegehung 10. Mai 2026
- 012 DSGVO & Online-Terminvergabe 3. Mai 2026
- 011 Verschwiegenheitspflicht, Hygieneplan & Rechnungsversand per E-Mail 26. April 2026
Alle Episoden von Heilpraktikerrecht.com - Der Podcast · Mehr Health Fitness-Podcasts