#169 Selbstanzeige einreichen nach Steuerhinterziehung mit Airbnb und Kryptogeschäften: letzte Chance!
Episode von GmbH Steuerrecht mit Prof. Christoph Juhn von Prof. Dr. Christoph Juhn · 9. Juli 2025 · 11 min
Diese Episode des Podcasts ist ein Audiomitschnitt aus dem Youtube Video "Selbstanzeige einreichen nach Steuerhinterziehung mit Airbnb und Kryptogeschäften: letzte Chance!".
Steuerhinterzieher haben vor dem Gesetz die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige einzureichen. Auch bei unversteuerten Einkünften aus Airbnb-Vermietungen ebenso wie bei Steuerhinterziehung infolge unversteuerter Gewinne aus Kryptogeschäften kann eine Selbstanzeige die Rettung sein - wenn man rasch handelt. Denn die EU hat neue Richtlinien erlassen, die Betreiber von Plattformen dazu verpflichten, bei ihnen gemeldete Personen den Finanzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten zu melden. So können diese überprüfen, ob die dort gemeldeten Steuerpflichtigen ihre Einkünfte ordnungsgemäß erklärt haben. Nur wer noch rasch eine Selbstanzeige einreicht, kann hoffen, einem Steuerstrafverfahren zu entgehen.
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort. In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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