Garantie: Pochen Sie auf Ihre Rechte!
Episode von Espresso von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) · 16. Juli 2026 · 9 min
Vom Gesetz her haben Sie bei einem Neukauf zwei Jahre Garantie. Ein Händler kann die Garantie nicht einschränken, aber in den AGB ausschliessen. Er muss die Kundschaft aber über den Ausschluss informieren. +++ Weiteres Thema: Fiese Tour von Swissnova-Care geht weiter.
Weitere Episoden von „Espresso“
- Mietkeller geräumt und wertvolle Ware entsorgt – ohne Vorwarnung 2. Oktober 2026
- Deindeal mit Problemen – was ist mit meinen Gutscheinen? 1. Oktober 2026
- Salt-Vertreter jubeln Seniorinnen an der Haustür Verträge unter 30. September 2026
- Nach der schlechten Bewertung auf Google kommt das Löschangebot 29. September 2026
- So wehren Sie sich gegen illegale Krankenkassenanrufe 28. September 2026
- «Péclard ist unser Winkelried» 25. September 2026
- Streit und Mobbing: So wehren Sie sich gegen Angriffe 24. September 2026
- Letterdata knickt ein: Keine Zahlungsaufforderungen mehr 23. September 2026
- Velolampen im Test: Keine ist ohne Schwäche 22. September 2026
- Schweiz stoppt Fleisch aus Brasilien wegen Antibiotika 21. September 2026
- Livit-Kundendienst ist nicht erreichbar: Mieterin verzweifelt 18. September 2026
- Kleiderladen in Zürich verbietet das Anprobieren von Kleidern 17. September 2026
- Butterzopf im Test: Die Discounter-Produkte patzen 16. September 2026
- Swissnovachat flutet die Schweiz mit falschen Rechnungen 15. September 2026
- 5000-Euro-Gebühr für Insta-Post mit Musik: Das gilt rechtlich 14. September 2026