Es gilt die Unfallsvermutung
Episode von Der Bundesgrantler von Christoph Grasser · 3. Juli 2026 · 7 min
Ein Steirer stürzt allein vom Rad, niemand sonst ist beteiligt – und bekommt 50 Euro Strafe. Rechtlich gedeckt, sagt der ÖAMTC. Ein Präzedenzfall, sagt die Bundesregierung. Mit der neuen BUSS werden Unfälle ohne Beteiligte künftig flächendeckend sanktioniert, kontrolliert wird stichprobenartig, es gilt die Unfallsvermutung. Anfechtung möglich – die Beweislast liegt beim Verunfallten. Der Bundesgrantler erklärt, warum jeder Sturz drei Rollen besetzt, wer straffrei fallen darf und weshalb Liegen demnächst meldepflichtig wird. Satire aus dem Bundesgrantleramt: Radunfall, Verwaltungsstrafe, Eigenverantwortung, Österreich.
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