Tatort Behandlungszimmer | Seine Arzthelferinnen sahen es – und schwiegen jahrelang!

Episode von BAYRAKTAR + BAYRAKTAR - True Crime and Law von Rechtsanwältin Nurcan Bayraktar & Rechtsanwalt Sayıl Bayraktar · 17. Oktober 2026 · 49 min

#45: 🎙️ Patientinnen im Dämmerschlaf. Ein Arzt, dem sie vertrauen. Und Mitarbeiterinnen, die etwas sehen, das sie nicht glauben wollen – und jahrelang schweigen. Bis eine von ihnen ihre Kollegin bittet, den Raum mit ihr zu tauschen und hinzusehen.

Im Januar 2025 verurteilt das Landgericht München I den Gastroenterologen Wolfgang H. in 17 Fällen wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zu 6 Jahren und 6 Monaten. Ein Jahr später hebt der Bundesgerichtshof 8 Fälle auf – nicht wegen eines Fehlers in der Beweiswürdigung, sondern weil die Verjährung nicht auszuschließen war.

Im Oktober 2026 folgt das zweite Urteil. Und ein Teil dieses Falls entscheidet sich an einem einzigen Datum: dem ersten Arbeitstag einer Arzthelferin.

Zwei Rechtsanwälte prüfen, was andere True-Crime-Formate nur erzählen.

Rechtsanwältin Nurcan Bayraktar und Rechtsanwalt & Strafverteidiger Sayıl Bayraktar ordnen ein:

⚖️ Warum ein Eingriff von Sekunden unter Sedierung juristisch eine Vergewaltigung ist?

⚖️ Wie die Verjährung gerechnet wird – und warum ein unbekanntes Alter alles verändert?

⚖️ Was die Gegenprobe der Mitarbeiterinnen beweist – und was nicht?

⚖️ Warum die neue Strafe nicht höher ausfallen durfte?

⚖️ Berufsverbot, Approbation, Kassenzulassung: Wer entscheidet, ob er noch behandeln darf?

📍Wir fragen euch!

4 Zeuginnen, keine Spuren, kein Video, keine Erinnerung der Patientinnen:

Hätte euch das für eine Verurteilung gereicht? Und darf ein Kalenderdatum darüber entscheiden, ob eine Tat bestraft wird?

Wir lesen alles ❤️

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‼️Hinweis: Angaben nach der öffentlichen Berichterstattung. Stand des Verfahrens: Die Schuldsprüche in 9 Fällen sind seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2026 (1 StR 276/25) rechtskräftig. Die neue Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten (LG München I, Oktober 2026) ist nicht rechtskräftig; die Verteidigung hat Revision angekündigt. Wolfgang H. bestreitet die Vorwürfe. Inhaltshinweis: Diese

Folge behandelt sexualisierte Gewalt.

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