BAG: Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten und Kündigung

Episode von Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht · 4. Juli 2026 · 20 min

In dieser Folge von ‚Arbeitsrecht einfach erklärt‘ geht es um den besonderen, vorwirkenden Kündigungsschutz bei Elternzeit, wenn diese in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt wird. Ausgangspunkt ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juni 2026 – 2 AZR 213/25. In diesem Urteil hat das BAG klargestellt, dass Arbeitnehmer, die Elternzeit in mehreren Abschnitten beantragen, vor jedem einzelnen Abschnitt den besonderen Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG genießen – und zwar auch dann, wenn sämtliche Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt wurden. Die Kündigung eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst, der seine Elternzeit so gestückelt hatte, wurde deshalb als unwirksam angesehen. Gestützt hat das BAG seine Entscheidung auf § 134 BGB in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG. Die Vorinstanz war das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 5. November 2025 – 11 SLa 394/25.

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