16. Was sind die größten Rechtsirrtümer im Strafrecht? | Kurzgespräch mit Benjamin Grunst

Episode von Anwaltssprechstunde - Rechtspodcast der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte von Norman Buse · 1. April 2021 · 26 min

Auch heute ist mal wieder mein Kanzleipartner Benjamin Grunst zu Gast in der Anwaltssprechstunde. Wir sprechen in dieser Folge über die größten Rechtsirrtümer im Strafrecht, die eigentlich jede/r mal gehört haben sollte, egal ob Jurist*in oder Laie.

Dabei geht es um Klassiker wie:

Wenn man unschuldig ist, wird man nicht verurteilt.

Immer wenn man mit Vorsatz tötet, ist man Mörder.

Die Staatsanwaltschaft ist objektiv, daher brauche ich gar keinen Strafverteidiger.

Ein Pflichtverteidiger ist ein schlechter Anwalt, darum ist er auch so günstig.

Der Staat darf nicht mehr ermitteln, wenn ich meine Strafanzeige wieder zurückgenommen habe.

Wenn ich von einer Straftat im Bekanntenkreis erfahren habe, muss ich eine Strafanzeige erstatten.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

„Mitgehangen ist mitgefangen“ – wer dabei ist wird auch verurteilt.

Meinem Rechtsanwalt darf ich alles erzählen.

Links zu RA Benjamin Grunst:

www.anwalt-strafrecht-berlin.org

LinkedIn

Instagram

Musik:

Gloria Tells

Technischer Support:

Dennis Friebe

Links zu mir:

BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte

LinkedIn

Instagram

Weitere Episoden von „Anwaltssprechstunde - Rechtspodcast der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte“

Alle Episoden von Anwaltssprechstunde - Rechtspodcast der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte · Mehr Gesellschaft-Podcasts